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26.09.2025
Neuer Beitrag: „Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit, Teil 2”
In den News vom 6. Juni 2025 wurde berichtet, dass ich hinsichtlich der Grundrechtsverletzung, die meiner Petition zugrunde liegt,
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben hatte. Ein Schreiben vom 11. August 2025 hatte ich nachgereicht.
Dieses wurde nun redaktionell bearbeitet und unter dem Titel: „Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit, Teil 2” veröffentlicht
(siehe Scheimann2025-2 und
Publikationen).
Der Beitrag beinhaltet u. a. neue Rechercheergebnisse zum Urteil des Bundes- gerichtshofs vom 20. Juli 2020
– NotZ[Brfg] 1/19 – in meiner Angelegenheit. Die Richter:innen wandten offensichtlich eine mehr als fragwürdige
Methode an, um den Schein zu wahren, dass notarielle Testamente fälschungssicher seien (siehe Rn. 87–106, vor allem 103 f.).
Würde man in den Rechtswissenschaften bei einer Prüfungsarbeit so vorgehen, hätte dies unweigerlich einen Ausschluss wegen
Betrugs zur Folge.
Am 12. August 2025 beschloss die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundes- verfassungsgerichts, meine Verfassungsbeschwerde nicht
zur Entscheidung anzunehmen. Von einer Begründung wurde abgesehen. Somit fehlt eine Erklärung, warum meine
Beschwerde unbegründet gewesen sein könnte. Dieser Vorgang dürfte jedoch auch bedeuten können,
dass man beim Bundesverfassungsgericht nicht bereit war, den Kolleg:innen des nur wenige Hundert Meter entfernten
Bundesgerichtshofs in den Rücken zu fallen.
Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich bislang weiterhin – in nun fast 16 Monaten! – keinerlei
Rückmeldung zu inhaltlichen Aspekten meiner Petition erhalten.
06.06.2025
Verfassungsbeschwerde erhoben
Mit Schreiben vom 22. April 2025 teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass ich nach Abschluss der
parlamentarischen Prüfung meiner Petition unaufgefordert eine Nachricht erhalten werde. Anfragen zum Sachstand hätten
keinen beschleunigenden Einfluss auf das Verfahren.
Die Zeit seit Einreichung meiner Petition am 13. Juni 2024 habe ich u. a. dazu genutzt, eine detaillierte Begründung
für eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der hier in Frage stehenden Angelegenheit zu erarbeiten. Eine solche Beschwerde
habe ich am 26. Mai 2025 beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Den Petitionsausschuss habe ich über diesen Vorgang informiert.
03.02.2025
Neuer Beitrag: „Tierdiebstahl und mangelnde Überprüfung der
Besitzverhältnisse”
Der Beitrag „Tierdiebstahl und mangelnde Überprüfung der Besitzverhältnisse”
(siehe Scheimann2025 und
Publikationen) hat auf den ersten Blick mit der Thematik „Erbrecht” keinerlei Verknüpfungspunkte.
Es lässt sich jedoch feststellen, dass das Agieren der jeweils involvierten Institutionen eine analoge Charakteristik
aufweist: Festhalten am Status Quo – trotz offenkundiger Mängel.
Der Hintergrund des Beitrags ist eine tragische Geschichte: Am 27. September 2024 zwischen 1 und 3 Uhr nachts verschwand
mein Kater „Nicky” aus einem Gebäude in 48145 Münster – trotz geschlossener Außentüren und Fenster.
Das ließ darauf schließen, dass er gestohlen und dann verkauft oder verschenkt worden sein musste.
Nicky war mit einem Transponder (Chip) versehen und die Nummer war beim Haustierregister TASSO e. V. hinterlegt. Deshalb ging
ich davon aus, dass der Diebstahl beim nächsten Tierarztbesuch auffallen und dass ich Nicky dann zurückbekommen müsste. Doch
von einer Tierheimleiterin erfuhr ich, dass die Transponder in den Tierarztpraxen zwar ausgelesen und die Nummern in die
Patientendatei eingepflegt würden, die Besitzverhältnisse würden jedoch nur aus besonderen Anlässen überprüft.
Ein gestohlenes Haustier kann also jahrelang wiederholt verschiedenen Tierärzt:innen vorgestellt werden, ohne dass der
Diebstahl auffällt.
Diese Situation wollte ich nicht klaglos hinnehmen. Deshalb befasste ich mich in den letzten Monaten intensiv mit dieser
Problematik. Hierzu bot sich die Gelegenheit, da in der Nachlassangelegenheit nichts Nennenswertes geschehen ist (siehe News vom 30.01.2025).
30.01.2025
Keine nennenswerten Neuigkeiten
Am 13. Juni 2024 reichte ich meine Petition zum Thema „Notarielle Testamente sind nicht sicher – eine Kontrolle zulassen!”
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Ergänzende Unterlagen konnte ich erst nach Erhalt eines Aktenzeichens
in Kopie nachreichen.
Am 10. August 2024 informierte mich der Ausschuss, dass die Vorprüfung abgeschlossen sei und dass die weitere Bearbeitung fortan
unter einem anderen Aktenzeichen erfolgen solle.
Am 4. November 2024 teilte mir der Ausschuss per E-Mail mit, dass Post an mich nicht habe zugestellt werden können, und man
bat um Angabe einer zustellfähigen Anschrift. Bereits zuvor hatte ich vorsorglich darauf hingewiesen, dass Probleme bei der
Postzustellung auftreten könnten. Ich gab eine Ersatzadresse an, die akzeptiert wurde.
Zu inhaltlichen Aspekten meiner Petition habe ich bislang keinerlei Anfragen, Anmerkungen oder Stellungnahmen erhalten. Auch
das Schreiben, das nicht hatte zugestellt werden können, traf nicht ein.
22.04.2024
Neuer Beitrag: „Notarielle Testamente und die fehlende Sicherheit”
Im neuen Beitrag „Notarielle Testamente und die fehlende Sicherheit” wird u. a. aufgezeigt, dass sich diejenigen,
die ein notarielles Testament errichten lassen, und vor allem deren Nachkommen in einer rechtlich äußerst prekären
Lage befinden. Denn dieser Personenkreis steht recht- und schutzlos den auf mehrfache Weise organisierten
Notar:innen, den staatlichen Institutionen und der Justiz gegenüber (siehe
Scheimann2024 und
Publikationen).
Hieran dürfte sich in nächster Zeit kaum etwas ändern. Bisherige Bemühungen, von den Medien und den sozialen
Organisationen Unterstützung zu erhalten, waren erfolglos. Somit bleibt nur, diese Angelegenheit allgemein bekannt zu
machen und für Unterschriften unter die laufende Petition bei
openPetition
zu werben. Doch dieses Unterfangen gestaltete sich bisher schwieriger als erwartet.
Bei Facebook gibt es eine Gruppe zum Thema „Erbrecht” mit ca. 17 000 Mitgliedern. Bürger:innen,die sich mit
ihren Fragen nicht gleich an ein Notariat oder an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden wollen, suchen dort Rat. Man
tauscht sich aus, gibt sich gegenseitig Hinweise usw. Offenbar beteiligen sich hieran auch einige (angehende)
Notar:innen und Fachanwält:innen für Erbrecht und stellen ihre Kenntnisse dankenswerterweise kostenlos zur Verfügung.
Ende Januar postete ich dort einen Beitrag zur mangelnden Sicherheit notarieller Testamente. Alle Aussagen waren sachlich
formuliert und durch Quellenangaben belegt. Dennoch wurde mein Text umgehend blockiert. Seitdem wird er von den
Administratoren geprüft – jedenfalls angeblich. Vielleicht waren ja die Notar:innen an dieser Zensurmaßnahme
nicht ganz unbeteiligt.
Danach verfasste ich den o. g. neuen Beitrag, den ich in nächster Zeit in den sozialen Medien bekannt machen will.
Vielleicht kann das ja weiterhelfen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn auch andere ihre Möglichkeiten nutzen würden, für diese Sache zu werben. Vielen Dank!
27.12.2023
Neuer Beitrag: „Am Beispiel der Siedlungspolitik Israels”
Aus aktuellem Anlass wurde der Beitrag „Am Beispiel der Siedlungspolitik Israels” verfasst und auf dieser
Website veröffentlicht, als Kommentar zum aktuellen Krieg im Nahen Osten (siehe
Scheimann2023-12 und
Publikationen).
Die israelische Siedlungspolitik hat natürlich nichts mit der Thematik „Erbschaft und gefälschte Testamente”
zu tun. Auch deren jeweilige Bedeutung ist nicht miteinander vergleichbar. Dennoch besteht eine entfernte Analogie.
Dass der Nahostkonflikt seit Jahrzehnten nicht gelöst werden konnte, hat seine Ursache offensichtlich auch in einer
einseitigen Berichterstattung und Sichtweise in den jeweiligen Lagern sowie in einer Behinderung des freien Denkens
und eines offenen Diskurses.
Eine vergleichbare Problematik lässt sich auch im Rechtsgebiet „Erbrecht und Standesrecht
der Notar:innen” aufzeigen. Dort gibt es zahlreiche Fachzeitschriften, in denen das ganze Spektrum an
Fragestellungen rechtswissenschaftlich behandelt wird. Zudem werden die in diesem Bereich gefällten Urteile,
vor allem der mittleren und höheren Instanzen, in mehreren juristischen Kommentaren auf ihre Relevanz hin analysiert.
Diese Fachliteratur wird sowohl bei der Herausgeberschaft als auch bei der Autorenschaft von Notar:innen dominiert.
Beiträge der von Erbschaft direkt Betroffenen kommen dagegen in dieser Literatur nicht vor. Man könnte annehmen,
dass dies nicht weiter problematisch sei. Schließlich vertreten die Notar:innen im Auftrag der Erblasser:inen deren
Interessen. Andererseits nehmen letztere als Kunden eine Dienstleistung der Erstgenannten in Anspruch.
Der dominante Einfluss der Notar:innen in der Fachliteratur ist in der Regel tatsächlich unproblematisch. Sollte
jedoch der Fall eingetreten sein, dass ein Testament von einer oder einem Notarfachangestellten gefälscht worden
ist, liegt ein gravierender Interessenskonflikt vor. Auf der einen Seite ist der Nachweis einer solchen Manipulation
für die Notar:innen existenzgefährdend, da sie hierfür selbst haften. Es drohen Lizenzentzug und Haftstrafe. Deshalb ist
aus ihrer Sicht ein entsprechender Nachweis auf jeden Fall zu verhindern. Auf der anderen Seite zählt für deren
Klient:innen nur die korrekte Umsetzung des Erblasserwillens und damit die Aufklärung und Korrektur einer Testamentsfälschung.
Diese berechtigte Interessenslage der Betroffenen wird in der Fachliteratur nicht berücksichtigt (siehe
Scheimann2023, Rn. 228 ff.).
Dort wird tabuisiert, dass gravierende Sicherheitslücken bestehen und dass Notarfachangestellte Testamente mit
geringem Aufwand und minimalem Risiko fälschen können – bspw. zugunsten einer Angehörigen eines Erblassers,
mit der man befreundet ist (siehe
Scheimann2023, Rn. 94–97, 127–129, 131, 156).
In der Fachliteratur fällt nicht auf, dass diese seit Jahrzehnten einseitig aus der Perspektive
der Notar:innen verfasst wird. Alle Argumentationen scheinen sinnvoll, wissenschaftlich und rechtlich fundiert
und plausibel zu sein. Doch die Betroffenen haben hier keine Stimme. Sie haben keine Möglichkeit, zu widersprechen
und ihre Interessen zu vertreten. Sie sind von der Teilnahme an diesem (wissenschaftlichen) Diskurs vollkommen
ausgeschlossen, obwohl es um ihre Interessen geht. Dies hat für sie fatale Folgen.
Wenn Notarfachangestellte Testamente fälschen, können nur die beim Gericht einzureichenden Originalfassungen
betroffen sein, nicht jedoch die im Notariat verbleibenden Ablichtungen, denn Erblasser:innen könnten letztere
einsehen wollen, um bspw. noch Änderungen vorzunehmen. Dann würde der Betrug auffallen. Dies würde ebenfalls geschehen,
wenn Nachkommen nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers und nach der Testamentseröffnung durch das
Nachlassgericht beide Testamentsfassungen vergleichen könnten.
Bei der gegenwärtigen Rechtslage und gemäß dem Urteil des BGH vom 20.07.2020 ist es zwar theoretisch möglich,
einen Vergleich beider Testamentsfassungen vorzunehmen, doch de facto nicht bei einer tatsächlich erfolgten
Fälschung, obwohl der BGH von einer möglichen Manipulierbarkeit notarieller Testamente ausgeht (siehe
Scheimann2023, Rn. 208–212).
Das ist paradox! Dies dürfte dazu führen, dass zahlreiche Testamentsfälschungen nicht aufgeklärt und der Erblasserwille
nicht korrekt vollzogen wird – und zwar angeblich im Interesse der Erblasser:innen an der Vertraulichkeit ihrer Daten,
obwohl das Original des Testaments bereits eröffnet worden ist. Auch das ist paradox!
In Fachbeiträgen mehrerer Notare wird das fragliche Urteil des BGH kommentiert. Hierbei wird nicht zur
Kenntnis genommen, dass der BGH eine Fälschbarkeit notarieller Testamente einräumt. Somit wird den
Betroffenen nicht das Anrecht zugebilligt, dass eine solche Fälschung aufzuklären und zu korrigieren ist. Im
Grunde genommen handelt es sich um einen systematischen Betrug an den Auftraggebern bzw. an den Kunden der Notar:innen
– und dies wissenschaftlich und rechtlich begründet.
Bei der gegenwärtigen Rechtslage und Praxis können Notarfachangestellte, die ein Testament gefälscht haben, strafrechtlich
nicht verfolgt werden. In diesem Rechtsbereich besteht also ein rechtsfreier Raum, in dem nach Belieben Verbrechen
begangen werden können, die nicht geahndet und deren Auswirkungen nicht korrigiert werden. Hier ist der Rechtsstaat
außer Kraft gesetzt – mit Kenntnis und Billigung des BGH.
14.08.2023
Doku neu inkl. „Zusammenfassung”
Die Dokumentation „Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit” wurde überarbeitet und neu veröffentlicht,
inkl. einer Zusammenfassung. Letztere wird auch separat zum Download angeboten, damit sie leicht heruntergeladen und
verbreitet werden kann (siehe
Zusammenfassung und
Publikationen).
Nachtrag (03.09.2023)
Wesentliches Ergebnis der Dokumentation: Im Rechtsgebiet „Erbrecht und Standesrecht der Notar:innen” ist der
Rechtsstaat weitgehend außer Kraft gesetzt, und zwar auf mehrfache Weise. Es haben sich Strukturen gebildet und verfestigt,
welche bei einer Testamtsfälschung durch Nortarfachangestellte die Notar:innen (und gleichermaßen die Täter:innen)
vor Strafverfolgung schützen. Die Folge hiervon ist jedoch, dass offenbar in zahlreichen Fällen der Erblasserwille
nicht korrekt vollzogen wird.
Dies ist das Ergebnis einer Entwicklung, in der nur die Notar:innen eine Lobby hatten und auf die Gesetzgebung
und die Gestaltung der Verhältnisse Einfluss nehmen konnten, nicht jedoch deren Klient:innen. Eigentlich müssten
Millionen Bürger mit der Möglichkeit rechnen, von einer Testamentsfälschung betroffen zu sein. Doch
fälschlicherweise gelten notarielle Testamente als sicher.
Kann ein Staat nicht nur dann als Rechtsstaat bezeichnet werden, wenn in einer solchen Situation Korrekturmechanismen
mit geringem Aufwand aktiviert werden können? Doch wo könnten sich diese Mechanismen befinden?
06.07.2023
Unterstützung für die laufende Petition
Zahlreiche Karten wurden verteilt, um auf die laufende Petition bei
openPetition
hinzuweisen. Eventuell führt dies zu einigen weiteren Unterschriften. Die Druckvorlage für diese Karten lässt sich unter
Publikationen herunterladen.
Unterschriften für die Petition zu sammeln, ist das eine. Hilfreich wäre es vor allem auch, wenn man die
Fachöffentlichkeit für diese Thematik interessieren könnte. Notarinnen und Notare sind hiermit nicht gemeint,
sondern eher Jurist:innen allgemein, denn im Interesse der Notar:innen liegt es gerade, dass eine etwaige
Fälschung notarieller Testamente nicht aufgeklärt werden kann – auf Kosten der Rechte ihrer Klient:innen (siehe
Scheimann2023, Rn. 273 ff.).
Notarfachangestellte haben die Möglichkeit, mit geringem Aufwand und minimalem Risiko Testamente zu manipulieren,
ohne Kenntnis ihrer Arbeitgeber:innen. Somit kann jeder, der ein notarielles Testament hat erstellen lassen bzw.
der dieses zukünftig noch erstellen lassen wird, von einer Testamentsfälschung betroffen sein, die nicht korrigierbar
ist – also auch die Besucher:innen dieser Website, die Verwandten, Freunde, Nachbarn, Kolleg:innen
etc. Juristinnen und Juristen dürfen von Testamentsfälschungen ebenfalls nicht verschont werden.
Wie vertrauenswürdig und angesehen eine Notarin oder ein Notar auch sein mag, sie/er kann eine etwaige
Testamentsfälschung durch die Angestellten nicht eingestehen, da sie/er hierfür selbst haftet. Es drohen
Lizenzentzug und Haftstrafe.
An Universitäten lehrende Professor:innen, die sich mit dem Erbrecht und dem Standesrecht der Notar:innen befassen,
praktizieren oft selbst als Notarinnen oder Notare oder sie bekleiden hochrangige Funktionen bei den Notarkammern,
den Interessensvertretungen der Notar:innen. Manche arbeiten auch an Kommentaren zur Bundesnotarordnung usw.
Diese Professor:innen sind also Teil dieses weitgehend geschlossenen „Rechtsgebiets” und dürften sich
für den Erhalt des aktuellen Status Quo einsetzen – aus Solidarität mit den Kolleg:innen.
Unterstützung müsste also von außerhalb dieses Rechtsgebiets kommen. Nur von wo?
Die Petition ist nun als PDF-Datei verfügbar (siehe
Petition und
Publikationen).
Diese lässt sich leicht herunterladen und verbreiten.
Jeder Hinweis ist willkommen!
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